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Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung

1.1 Allen Vertragsabschlüssen, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen liegen, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart ist, nachstehende Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Abreden sind nur gültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Käufer und Geschäftspartner gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

1.2 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Allgemeines

2.1 Für die uns erteilten Aufträge gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen in der jeweils neuesten Fassung. Diese gelten auch für alle weiteren Aufträge und bedürfen keiner nochmaligen Vereinbarung. Etwaig anders lautende Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Unsere Liefer und Zahlungsbedingungen gelten als für beide Seiten verbindlicher Vertragsbestandteil, sofern diesen seitens des Käufers in schriftlicher Form nicht widersprochen wird. Mündlicher oder fernmündlicher Widerspruch zum Zwecke der Fristwahrung oder -Verlängerung ist unzulässig. Abweichende Liefer und Zahlungsbedingungen gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

2.2 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Muster sind unverbindliche Ansichtsmuster, welche zu gesonderten Konditionen in Rechnung gestellt werden. Änderungen durch technische Verbesserungen, sowie durch neue Formgestaltung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nicht in Rechnung gestellte Ansichtsmuster sind innerhalb von 3 Tagen in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Dem Besteller obliegt dabei, für einen sachgerechten Transport und Anlieferung Sorge zu tragen. Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe, so sind wir berechtigt, den vollen Kaufpreis in Rechnung zu stellen. Vom Kunden bereits verarbeitete oder teilverarbeitete Ware, ist von der Rückgabe ausgeschlossen. Dasselbe gilt für hier eintreffende beschädigte Ware, auch unter dem Umstand, dass der Besteller den Schaden nicht zu vertreten hat.

3. Angebote

3.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten und Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.

4. Preise

4.1 Die Preise des Verkäufers verstehen sich in EUR zuzüglich der Kosten für Versand und Verpackung, sowie der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4.2 Änderungen der vereinbarten Preise sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin eine längere Zeit als 3 Monate liegt. Die Zustimmung muss von beiden Seiten erfolgen.

4.3 Bei Preisangaben mit EG-Zollsatz ist der Verkäufer berechtigt, die Rechnungsstellung abweichend vom Kaufvertrag entsprechend den veränderten Zollbestimmungen vorzunehmen, wenn sich der gültige EG-Zollsatz zwischen dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem Tag der Lieferung erhöht. Dies gilt nur, sofern dem Verkäufer der neue Zollsatz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits bekannt war.

4.4 Für Kontingentwaren aus Ursprungsländern, die sogenannte Präferenzen für Importe in der EG genießen, gilt Ziffer 5 sinngemäß. Bei solchen kontingentierten Waren ist der Verkäufer auch berechtigt, Zollabgaben bis zu 365 Tagen nach dem Liefertag vom Käufer nachzuverlangen, sofern ein Zoll- bzw. Steueränderungsbescheid wegen Erschöpfung des Warenkontingents an deren Verkäufer erlassen wird.

5. Liefer- und Leistungszeit

5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde in Verzug ist. Teillieferungen sind zulässig.

5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei unserem Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuzögern, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.4 Im Übrigen kommen wir erst dann in Verzug, wenn uns der Käufer schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Monaten gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% oder 2% für jede vollendete Woche des Verzuges. Insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen.

5.5 Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers verlängern die Lieferzeit entsprechend.

6. Lieferbedingungen

6.1 Der Mindestbestellwert beträgt 400 EUR. Muster sind hiervon ausgenommen. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter 400 EUR ist der Verkäufer berechtigt, den Differenzbetrag zu dem Mindestbestellwert dem Kunden als Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen. Die Porto- und Verpackungspauschale wird dem jeweiligen Lieferumfang angepasst.

6.2 Leichte Verpackung (Kartons oder ähnliches) wird nicht zurückgenommen.

6.3 Versandkosten – zumindest pauschal 7,50 EUR /1 Kg.

7. Gefahrenübergang

7.1 Der Versand erfolgt nach unserer Wahl auf Gefahr des Käufers

7.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung auf die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Lager –bei Direktversand den deutschen Einfuhrhafen – verlassen hat.

7.3 Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer auf diesen über.

7.4 Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.

8. Zusicherung bestimmter Eigenschaften

8.1 Mündliche, sowie fernmündliche Zusicherungen bestimmter Eigenschaften seitens des Verkäufers von Produkten, welche durch die Jantex International GmbH vertrieben werden, gelten als nicht gemacht. Dies erkennt der Kunde ausdrücklich an. Will der Besteller zwecks Absicherung bestimmte Eigenschaften der Produkte als vom Verkäufer zugestanden wissen, so hat er sich diese vom Verkäufer schriftlich bestätigen zu lassen.

8.2 Schriftliche Bestellungen, welche die Lieferung eines Ersatzteiles für einen bestimmten Produkte-Typ zum Inhalt haben, werden vom Verkäufer derart gehandhabt, dass ein den in der Bestellung gemachten Angaben entsprechendes Teil vom Verkäufer ausgewählt wird, ohne dass jedoch für die exakte Kompatibilität der beiden Teile einzustehen.

9. Zahlungs- und Annahmeverzug

9.1 Bei Nichtabnahme der bestellten Ware durch den Käufer kann der Verkäufer nachseiner Wahl, entweder die Abnahme der Ware und Entrichtung des Kaufpreises verlangen, oder von der Lieferung Abstand nehmen und neben seinen Auslagen (Versandkosten, Bearbeitungskosten usw.) Schadensersatz von mindestens 20% der Kaufsumme verlangen. Bei Sonderanfertigungen wird der Gesamtrechnungsbetrag zuzüglich der Auslagen geltend gemacht. Die Rücksendung geht immer (Ausnahme ist ein berechtigter Gewährleistungsanspruch) zu Lasten des Käufers.

10. Gewährleistung und Rügepflicht

10.1 Die Garantie beträgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, 6 Monate, die Gewährleistung 12 Monate, beginnend am Tag der Rechnungsstellung, Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Lieferung bzw. Entdeckung schriftlich unter Vorlage der Rechnung geltend zu machen. Die Beseitigung von Mängeln oder Schäden erfolgt ausschließlich durch kostenlose Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift nach unserer Wahl. Bei Unmöglichkeit, Fehlschlagen oder unzumutbarer Verzögerung kann der Käufer Wandlung oder Minderung verlangen. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht, wenn - der Mangel auf eine unsachgemäße Nutzung oder falschen Installation zurückzuführen ist. - der Mangel auf einer unsachgemäßen Veränderung beruht - der Mangel durch Überbeanspruchung mechanischer bzw. elektrischer (elektronischer) Teile entstanden ist.

 11. Zahlung

11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen per Vorauskasse ohne Abzug zahlbar. Zahlungen haben stets so zu erfolgen, dass der volle Rechnungsbetrag dem Verkäufer am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.

11.2 Bei wiederholter Bestellung liefert die Jantex International GmbH dann unter im Einzelnen festzulegenden Konditionen auf Rechnung. Abweichungen hiervon bedürfen der von beiden Seiten bestätigten Schriftform. Auslandslieferungen sind nur per Vorkasse in EUR oder USD, zuzüglich der in Rechnung aufgeführten Bankspesen ohne Skontoabzug möglich.

11.3 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

11.4 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.

11.5 Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

11.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn wir ausdrücklich zustimmen oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

12. Warenrücknahme Zur Rücknahme von Waren sind wir grundsätzlich nicht verpflichtet. In Ausnahmefällen gewähren wir Gutschriften. Dazu muss sich die Ware im Originalzustand und - Verpackung befinden. Ebenso müssen sich sämtliche Rechnungen und Lieferscheine im Original bei der Sendung befinden. Andernfalls ist eine Rücknahme nicht möglich. Für unseren Aufwand stellen wir Versandkostenanteil und je nach Fall Bearbeitungskosten in Rechnung. Gutschriften müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellung beansprucht werden, ansonsten verfallen diese.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung bleibt die Ware unser unumschränktes Eigentum. Bei Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit dem fremder Sachen, erwerben wir Miteigentum gem. §§ 947, 948 BGB. Der Anteil entspricht dem Rechnungswert unserer Ware zum Wert der im Übrigen verwandten Ware. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit seinen Zahlungen in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf entstandenen Forderungen tritt der Käufer in vollem Umfang an die Jantex International GmbH ab. Im Falle der Miteigentümerschaft ist die Forderung entsprechend unserem Anteil.

13.2 Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und die Jantex International GmbH hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Die Zurücknahme beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Einheitlichen Kaufgesetzes ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung, sowie für die Zahlung ist Köln. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist Köln. 15. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen rechtsunwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt vielmehr diejenige Bestimmung, welche der rechtsunwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt und deren wirtschaftlichem Zweck entspricht.

 


 

 



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